Neue Corona-Verdordnung vom 4.12.
Seit dem 4. Dezember gilt eine neue Coronaverordnung in Baden-Württemberg.
Die Anpassung der Verordnung betrifft auch die Gastronomie (und die Indooranlage nach Fertigstellung).
Ab sofort gilt in unserer Gastronomie und Indooranlage das 2G+ Konzept. Dies bedeutet, dass Sie unsere Gastronomie und Indooranlage nur nutzen dürfen, wenn Sie Geimpft oder Genesen sind und zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können.
Erleichternd dazu gibt es Ausnahmen:
– Personen die bereits geboostert sind
– Personen bei denen die Erreichung des vollständigen Impfschutzes noch keine 6 Monate zurück liegt
– Kinder im Alter von 7-17 Jahren
Übersicht zur aktuellen Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Darin sind auch die Ausnahmen weiter erläutert (Seite 2).
Falls Sie auf dem Weg zu uns nach Mönsheim sind und noch einen Antigen-Schnelltest benötigen: Im Industriegebiet bei der Autobahnausfahrt Heimsheim gibt es ein Testzentrum mit Drive-In und ohne Voranmeldung:
Testzentrum Heimsheim an A8 – GotthardRömerstraße 30–40
71296 Heimsheim
Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 8-20 Uhr, Sa: 9-20 Uhr, So/Feiertag: 9-19 Uhr
